HIER FINDEN SIE EINEN KURZEN ÜBERBLICK ÜBER UNSERE DIENSTLEISTUNGEN.

Wir bieten alle Dienstleistungen rund um den Patentschutz im In - und Ausland sowie
den Schutz von Marken, Gebrauchsmustern und Design an. Außerdem führen wir
computergestützte Schutzrechtsrecherchen durch. Schutzrechtsüberwachungen und
Überwachungen der Anmeldetätigkeiten von Mitbewerbern runden unseren Tätigkeits-
bereich ab. Auch beraten wir Sie gern bei Fragen und Problemen im Zusammenhang
mit Urheberrecht und unlauterem Wettbewerb.



PATENT

Ein Patent schützt eine technische Erfindung - dem Erfinder wird dadurch ein Markt-
vorteil eingeräumt. Voraussetzung für den Schutz ist nach dem Patentgesetz, dass das
Produkt neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.
Der Inhaber eines Patents kann andere, die das Patent verletzen, auf Unterlassung und
Schadensersatz verklagen.
Patentschutz endet spätestens 20 Jahre nach der Anmeldung. Für ein Patent muß man ab
dem 3. Jahr nach der Anmeldung Jahresgebühren bezahlen.

GEBRAUCHSMUSTER

Das Gebrauchsmuster ist wie das Patent ein technisches Schutzmuster. Durch ein Gebrauchs-
muster werden Erfindungen gegen Nachahmungen geschützt (hierunter fallen keine Verfahren).
Die Laufzeit ist mit max. 10 Jahren kürzer als beim Patent, allerdings entfallen auch die Prüfungen,
ob es sich um ein neues Produkt handelt und ob es auf einer erfinderischen Tätigkeit basiert.
Das Verfahren ist dementsprechend kürzer.

MARKENSCHUTZ

Wenn man seine Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Anbieter unterscheiden
möchte, kann man ein Zeichen schaffen und beim Deutschen Patentamt zur Eintragung ins
Markenregister anmelden.
Je nachdem, um was es sich handelt, kann man also z.B. für ein Küchengerät eine "Warenmarke"
oder für eine neue Heilmethode eine "Dienstleistungsmarke" beantragen.
Der Schutz beträgt 10 Jahre, allerdings kann dieser beliebig verlängert werden, wenn die Gebühr
bezahlt wird.


DESIGN

Das Design dient dem Schutz des Aussehens eines Produkts (z.B. die Gestaltung
eines neuen Küchengeräts) oder einer Fläche (wie z.B. ein Teppich- oder Tapetenmuster).
Das Design muß neu und eigentümlich sein, d.h. auf einer individuellen und selbstständigen
Leistung beruhen. Außerdem kommt noch hinzu, daß es möglich sein muß, das Design
gewerblich zu nutzen. Ein Design ist zunächst für fünf Jahre geschützt, allerdings
kann man den Schutz durch das Zahlen entsprechender Gebühren auf maximal 25 Jahre
verlängern.


TOPOGRAPHIESCHUTZ

Hier wird die geometrische Struktur (Topographie) eines Halbleitererzeugnisses (Mikrochip)
geschützt, wenn sie eine "Eigenart" besitzt, d.h. nicht dem üblichen Stand der Technik entspricht.
Es wird lediglich die geometrische Struktur, jedoch nicht die technische Funktion oder der Aufbau
des Mikrochips geschützt.